Jugendsatzung Fussball

Jugendsatzung der Fußballabteilung

Präambel

In dem Bewusstsein
dass das Fußballspiel aufgrund seiner Vielseitigkeit den jungen Menschen besonders entspricht,in der Überzeugung
dass das Fußballspiel ein hervorragendes Mittel ganzheitlicher Erziehung ist undin der Absicht
außerschulisch sportliche und außersportliche Erziehungsarbeit zu leisten, gibt sich die Jugend des Sportvereins “TuS Altenberge 09 e.V.” folgende Ordnung:

 


 

1. Ziele der Jugendarbeit

Die Jugend unseres Vereins soll das Fußballspiel als Grundlage sportlicher Jugendarbeit pflegen und fördern.
Jede sportliche Betätigung muss der Gesamtheit und der körperlichen Leistungsfähigkeit dienen und soll die Lebensfreude wecken und steigern.
Ziel der Jugendarbeit ist der kritische, mündige und zur aktiven Mitarbeit auch an der Verbesserung der gesellschaftlichen Verhältnisse bereite Jugendliche.

2. Name und Mitgliedschaft

Mitglieder der Jugendabteilung des Sportvereins “TuS Altenberge 09 e.V.” sind alle Jugendlichen, die im Sinne des §4 der Jugendspielordnung des Westdeutschen Fußballverbandes Jugendliche sind sowie alle gewählten und berufenen Mitarbeiter der Jugendabteilung.

3. Organe der Jugendabteilung

  1. der Jugendausschuss
  2. der Koordinatorenrat
  3. die Trainerversammlung
  4. der Jugend- und Schülerrat

4. Leitung der Jugendabteilung

Die/Der Jugendobfrau/obmann leitet die Jugendabteilung und ist verantwortlich für die erzieherische und sporttechnische Jugendarbeit. Er ist Vorsitzender des Jugendausschusses. Die/Der Jugendkassierer/in verwaltet die Finanzen der Jugendabteilung. Sie werden auf der Abteilungsversammlung Fußball gewählt und sind Mitglieder des Abteilungsvorstandes. Im Bedarfsfall vertreten sie sich gegenseitig und benennen die weiteren Mitglieder des Jugendausschusses.

5. Jugendausschuss

    1. Dem Jugendausschuss gehören folgende Mitglieder an:
      • Jugendobmann/-obfrau als Vorsitzende/r
      • Jugendkassierer/in
      • Jugendgeschäftsstellenleiter/in
      • Leiter/in Spielbetrieb
      • Schriftführer/in
      • Sportliche/r Leiter/in Junioren
      • Sportliche/r Leiter/in Juniorinnen und Damen
      • Sportliche/r Leiter/in Aus- und Fortbildung
      • Abteilungsleiter/in Fußball
      • Materialwart/in

Nach Möglichkeit der Jugendabteilung sind zur Durchführung weiterer Aufgaben weitere Mitarbeiter heranzuziehen, so z.B.:

  1. Koordinatoren (von der sportlichen Leitung vorgeschlagen und vom JA benannt)
  2. Jugendübungsleiter (von den Koordinatoren vorgeschlagen und vom JA benannt)
  3. Mannschaftsbetreuer (im Ermessen der Trainer)
  4. Turnierausschuss (vom JA benannt)

Der Vorsitzende des Jugendausschusses vertritt die Interessen der Vereinsjugend nach innen und nach außen. Dem Jugendausschuss können nur Vereinsmitglieder angehören.
Der Jugendausschuss erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Vereinssatzung, der Jugendordnung sowie der Beschlüsse des Vereins.
Der Jugendausschuss ist für seine Beschlüsse dem Vorstand des Vereins verantwortlich.
Die Sitzungen des Jugendausschusses finden monatlich statt. Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich, nicht öffentliche Sitzungen oder Teilsitzungen sind möglich. Die Beschlussfassung erfolgt durch Mehrheitsentscheidung.
Der Jugendausschuss ist zuständig für alle Jugendangelegenheiten der Abteilung. Er entscheidet über die Verwendung der der Jugendabteilung zufließenden öffentlichen zweckgebundenen Mittel sowie der vom Vereinsvorstand im Haushaltsplan der Jugendabteilung zugewiesenen Beiträge.

6. Koordinatorenrat

Der Koordinatorenrat wird bei Bedarf vom Jugendausschuss einberufen, mindestens jedoch zwei Mal im Jahr. Er besteht aus den sportlichen Leitern und den eingesetzten Koordinatoren. Der Koordinatorenrat dient der Kommunikation zwischen den Mannschaften und dem Jugendausschuss. Er berät den Jugendausschuss und unterstützt ihn in seiner Arbeit.

7. Trainerversammlung

Die Trainerversammlung wird bei Bedarf vom Jugendausschuss einberufen, mindestens jedoch ein Mal im Jahr. Die Trainerversammlung dient dem Informationsaustausch und der Beratung des Jugendausschusses.

8. Jugend- und Schülerrat

Der Jugendrat dient der Mitbestimmung und der Mitgestaltung der Jugendarbeit des TuS Altenberge 09 e.V. Dem Jugendrat gehören zwei gewählte Vertreter jeder Jugendmannschaft ab den U-9 Juniorinnen/Junioren) an. Die Vertreter der Mannschaften müssen das 8. Lebensjahr vollendet haben und verfügen über je eine nicht übertragbare Stimme. Der Jugendrat wird bei Bedarf vom Jugendausschuss einberufen, jedoch mindestens ein Mal im Jahr.Der Jugend- und Schülerrat hat folgende Aufgaben:

  1. Es werden drei Personen zur Vertretung der Fußballjugend gewählt. Sie beraten den Jugendausschusses in allen die Jugendabteilung betreffenden Fragen.
  2. Der Jugend- und Schülerrat wählt die Delegierten für den Vereinsjugendrat.

Die Wahl der Vertreter der Fußballjugend und der Delegierten zum Vereinsjugendrat erfolgt in geheimer Wahl. Wählbar ist zu a. und b. jeweils jedes Mitglied der Fußball- Jugendabteilung, das das 14. Lebensjahr vollendet hat.
Bei drei Kandidatinnen/Kandidaten können auf dem Stimmzettel mindestens eine, maximal drei Personen gewählt werden. Gewählt sind die Kandidatinnen / die Kandidaten, die die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten.

9. Spielordnungen

Einzelheiten der Spiele regeln die Spielordnungen der Fachverbände.
Die Selbstverantwortung der Jugendlichen für die Einhaltung der geltenden Bestimmungen ist zu stärken.

10. In allen weiteren Punkten ist die Hauptsatzung anzuwenden

11. Jugendordnungsänderungen

Änderungen der Jugendsatzung können nur vom Jugendausschuss beschlossen werden.
Sie bedürfen der Zustimmung von mindestens 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten.

12. Die Jugendsatzung

ist eine Ergänzung der Hauptsatzung des Sportvereins “TuS Altenberge 09 e.V.” und hat nur Gültigkeit in Verbindung mit derselben und tritt ab 1.8.2008 in Kraft.

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